(anerkannte Stelle gem. § 305 InsO)
Beratung und Hilfe
- Bei persönlichen, sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
- Bei Pfändungsschutz
- Bei Budgetplanung
- Bei Verhandlungen mit Gläubigern
- Im außergerichtlichen Einigungsversuch
- Im gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren
Voraussetzung für ein Schuldenregulierungsverfahren ist Ihre aktive Mitarbeit.