
Gesetzliche Betreuungen durch ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter/innen
Wir übernehmen gesetzliche Betreuungen durch ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter/innen.
Betreuung im Sinne des Betreuungsgesetzes (BtG) ist eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung für volljährige, hilfebedürftige Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbstständig regeln können.
Hilfebedürftig laut Gesetz sind z.B. Personen mit psychischen Erkrankungen oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.
Die Betreuung umfasst die rechtliche Vertretung innerhalb der gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise, unter Beibehaltung des größtmöglichen Maßes an Selbstbestimmtheit des betroffenen Menschen.
Wir bieten:
- Informationen und Beratung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Beratung, Fortbildung und fachliche Begleitung für ehrenamtliche Betreuer/innen
Ansprechpartner


D. Lütticke
Sozialarbeiterin B.A.
d.luetticke@skf-eschweiler.de