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Hilfe zur Selbsthilfe

Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten

Vorsorge

Frühzeitig selbst vorsorgen/ Heute schon an morgen denken!

Wer denkt schon an rechtliche Vorsorgemöglichkeiten, solange es einem selbst gut geht und man sich um seine persönlichen uns rechtlichen Angelegenheiten kümmern kann? Es gibt im Leben jedoch Situationen, durch die man plötzlich nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Zum Beispiel durch einen plötzlichen Unfall oder Krankheit. Daher ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um selbst bestimmen zu können, wer welche Entscheidungen treffen darf.

Um im Vorfeld wichtige Angelegenheiten des eigenen Lebens zu regeln, gibt es folgende Vorsorgemöglichkeiten:

Vollmacht

Mit einer Vollmacht können Sie selbst frühzeitig eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bestimmen, die im Falle einer Notsituation stellvertretend für Sie handeln und entscheiden können, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Die von Ihnen eingesetzten Bevollmächtigten können Familienangehörige sein oder auch andere Menschen, denen Sie vertrauen.

Die bevollmächtigte Person ist mit der Vollmacht sofort und jederzeit handlungsfähig. Deshalb setzt diese Vollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

Sollten Sie keine Vollmacht getroffen haben, bestellt das Amtsgericht für Sie einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin, der oder die Ihre Angelegenheiten in Ihrem Namen regelt.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit treffen. Auch hier kann eine bestimmte Person vorgeschlagen werden

Die Abgrenzung zur Vollmacht liegt darin, dass das Betreuungsgericht prüft, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Betreuungseinrichtung erfüllt sind und ob die von Ihnen vorgeschlagene Betreuungsperson für diese Aufgabe wirklich geeignet ist.

Der Betreuer steht, anders als der Bevollmächtigte, unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie vorsorglich für den Fall, dass sie nicht mehr einwilligungsfähig sind, welche medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe Sie wünschen und welche Maßnahmen nicht angewendet werden sollen.

Die Patientenverfügung regelt keine Vertretungsbefugnis, sondern ist eine schriftliche Willenserklärung an Ihren behandelnden Arzt, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Der Arzt und ggf. die bevollmächtigte Person oder der Betreuer/die Betreuerin sind dann in der Lage und Verpflichtung, Ihren in der Patientenverfügung niedergelegten Willen durchzusetzen. Darüber hinaus können Sie damit Ihre vertretungsberechtigte Person bei schwierigen Entscheidungen entlasten.

Brauchen Sie Rat und Unterstützung zum Thema Vorsorge? Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Vollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung. Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartnerinnen

Petra Kogel

Rechtliche Betreuungen
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Eschweiler
Peilsgasse 1-3
52249 Eschweiler

Denise Lütticke

Rechtliche Betreuungen
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Eschweiler
Peilsgasse 1-3
52249 Eschweiler